AGB

Reparaturen

Bei der Annahme einer Reparatur wird für diese eine Reparaturnummer vergeben und dem Kunden ein Reparaturschein mitgegeben. Es wird generell kein Name oder Adresse erfasst. Der Kunde ist selber für diesen Reparaturschein gegen Diebstahl oder Verlust verantwortlich. Reparaturen werden generell nur gegen Rückgabe des Reparaturscheines ausgehändigt. Wir überprüfen nicht ob die abholdene Person berechtigt ist diese Reparatur abzuholen. Abholungen ohne Reparaturschein sind möglich, aber nur gegen Unterschrift. Wurde der Reparaturschein verloren oder ist nicht mehr auffindbar, besteht die Möglichkeit ein Nachforschungsblatt auszufüllen und nach der Reparatur zu suchen. Diese Nachforschung wird mit einen Kostenaufwand von 10,- € berechnet. Werden Reparaturen nicht innerhalb von 3 Monaten abgeholt, werden diese selbstverständlich bis zu einer gesetzlichen Frist aufbewahrt. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Reparatur von uns eingezogen.

Neuware

Tritt der Fall eines Garantieanspruches ein muß umbedingt der Garantieschein mit abgegeben werden. Bandänderungen ohne Kaufnachweis werden berechnet.